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Der Gesetzgeber zwingt durch sein restriktives Vorgehen im Bereich der Komplementärmedizin viele Arzneimittelhersteller in zunehmendem Maße, homöopathische Komplexmittel in ihrer Zusammensetzung zu ändern bzw. vom Markt zu nehmen. Damit reduziert sich der Anteil an Komplexmitteln ständig. Im Rahmen der Nachzulassung von Arzneimitteln, die bereits vor 1978 im Verkehr waren, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Bundesanzeiger und im Internet so genannte Löschlisten veröffentlicht. In diesen amtlichen Bekanntmachungen sind Arzneimittel aufgelistet, auf deren fiktive Zulassungen infolge der 10. AMG-Novelle (nicht zuletzt aus Kostengründen) verzichtet wurde. Sie enthalten mehr als 5.000 Präparate, deren Verkehrsfähigkeit am 31. Dezember 2005 endete. Darüber hinaus werden bzw. wurden im Rahmen der Anpassung Veränderungen an den Rezepturen vorgenommen, die sich zum Teil in der Zusammensetzung wesentlich von den bisherigen Mitteln unterscheiden.
Damit ändert sich das ursprüngliche Wirkprofil erheblich.
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Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich der Arzneimittelmarkt im Bereich der Komplexmittelhomöopathie stark verändert hat und bewährte Präparate häufig nicht oder nicht mehr in der bewährten Rezeptur zur Verfügung stehen.
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