geroldslice_HoKo

Startseite | Hintergrund | Lösung | Prinzip | Anwendung | Nutzungsbedingungen und Preise | AuswertungsService | Kontakt | Links | Impressum 

Zurück

 Hintergrund

Der Gesetzgeber zwingt durch  sein restriktives Vorgehen im Bereich der Komplementärmedizin viele  Arzneimittelhersteller in zunehmendem Maße, homöopathische Komplexmittel in ihrer  Zusammensetzung zu ändern bzw. vom Markt zu nehmen. Damit reduziert sich der  Anteil an Komplexmitteln ständig. Im Rahmen der Nachzulassung von Arzneimitteln,  die bereits vor 1978 im Verkehr waren, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel  und Medizinprodukte (BfArM) im Bundesanzeiger und im Internet so genannte Löschlisten veröffentlicht. In diesen amtlichen Bekanntmachungen  sind Arzneimittel aufgelistet, auf deren fiktive Zulassungen infolge der 10. AMG-Novelle (nicht zuletzt aus Kostengründen) verzichtet wurde. Sie enthalten mehr  als 5.000 Präparate, deren Verkehrsfähigkeit am 31. Dezember 2005 endete.
Darüber hinaus werden bzw. wurden im Rahmen der Anpassung Veränderungen an den  Rezepturen vorgenommen, die sich zum Teil in der Zusammensetzung wesentlich von den bisherigen Mitteln unterscheiden.

Damit ändert sich das ursprüngliche Wirkprofil erheblich.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich der Arzneimittelmarkt im Bereich der Komplexmittelhomöopathie stark verändert hat und bewährte Präparate häufig nicht oder nicht mehr in der bewährten Rezeptur zur Verfügung stehen.

GEROLD CS-Systeme | Asselner Hellweg 197 | 44319 Dortmund (Asseln) | Tel:  02 31 - 206 20 14 | Fax  02 31 - 27 00 23 | E-Mail: info@gerold-cas.de